Die Menschen werden immer älter und die Zahl der Diabetiker steigt. Damit steigt auch der Bedarf an Podologen, medizinischen Fußpflegern mit staatlich anerkannter Ausbildung.
Nicht jeder darf sich Podologe nennen
Seit Inkrafttreten des Podologengesetzes am 2. Januar 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe“ geschützt. Podologe darf sich nur nennen, wer eine schulische Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer der rund 50 staatlich anerkannten Berufsfachschulen in Deutschland erfolgreich absolviert hat. Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 2 Jahre, in Teilzeit bis zu 4 Jahre. Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Podologin/zum Podologen ist ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung.
Der Beruf erfordert fundierte Fachkenntnisse und ständige Weiterbildung, insbesondere in der Behandlung von Diabetikern.
Zu den Aufgaben des Podologen gehören zum Beispiel die Behandlung von eingewachsenen Nägeln mithilfe einer Nagelspange, die Anfertigung von Druckentlastungen (Orthosen) und speziell die Behandlung des diabetischen Fußes. Darüber hinaus übernehmen Podologen aber auch kosmetische Behandlungen wie Entfernung von Nagelpilz, Hornhautabtragung, den richtigen Nagelschnitt und andere vorbeugende und pflegerische Maßnahmen. Ein großer Teil ihrer Arbeit besteht aus Aufklärung und Beratung.
Des Weiteren übernehmen Podologen Hausbesuche und behandeln Patienten in Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen.
Podologen arbeiten Hand in Hand mit Hausärzten, Orthopäden, Dermatologen, Physiotherapeuten und Sanitäts- und Orthopädiihäusern, um die richtige Behandlung der Patienten gewährleisten zu können.
Hier ein Überblick über unsere Leistungen.